Ärztliche Gutachtertätigkeit wird je nach Auftraggeber unterschiedlich vergütet. Gerichtsgutachten unterliegen dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), während privatärztliche Gutachten nach GOÄ oder frei verhandelt werden können. Die Honorare variieren erheblich.
Hintergrund
Das JVEG legt für gerichtliche Sachverständige Stundensätze zwischen 55 und 125 Euro fest, abhängig vom Fachgebiet. Für medizinische Sachverständige gilt in der Regel ein Stundensatz von 85 Euro. Gutachten für Versicherungen, Berufsgenossenschaften oder private Auftraggeber können deutlich höher vergütet werden, da hier freie Vereinbarungen möglich sind. Ärzte sollten den Zeitaufwand realistisch kalkulieren, da Stundensätze unter dem ärztlichen Marktüblichen liegen können.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Kalkulieren Sie Zeitaufwand sorgfältig vor Übernahme eines Gutachterauftrags.
- Verhandeln Sie bei freien Gutachten eine angemessene Vergütung schriftlich vorab.
- Für gerichtliche Gutachten: Beachten Sie Fristen und dokumentieren Sie den Zeitaufwand detailliert.
- Nutzen Sie die Gutachtertätigkeit als Zusatzverdienst, versichern Sie das Haftungsrisiko aber separat.
- Ärzteversichert berät zur Absicherung von Gutachtertätigkeiten über eine Berufshaftpflicht.
Quellen
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG (Gesetze im Internet)
- Bundesärztekammer: Ärztliche Sachverständige
- Oberlandesgericht München: Honorar für Sachverständige
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