Gutachtertätigkeit ist für viele Ärzte eine lukrative Nebentätigkeit. Die Frage nach dem "besten Anbieter" stellt sich dabei aus verschiedenen Blickwinkeln: Welche Plattformen vermitteln Gutachtenaufträge? Welche Fortbildungsanbieter bereiten auf die Gutachtertätigkeit vor? Und welche Haftpflichtversicherungen decken diese Tätigkeit ab?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Arztregister für Sachverständige und Gutachter (z. B. DGSV, IVG) erhöhen die Sichtbarkeit bei Auftraggebern erheblich
  • Spezialisierte Fortbildungen zur ärztlichen Gutachtertätigkeit gibt es bei der Bundesärztekammer und über medizinische Fachgesellschaften
  • Die Berufshaftpflicht für Gutachter muss explizit gutachterliche Tätigkeit einschließen, Standardpolicen schließen dies oft aus

Ausführliche Antwort

Für Ärzte, die gutachterlich tätig werden wollen, ist der Einstieg über die eigene Fachgesellschaft oder die Bundesärztekammer empfehlenswert. Dort gibt es Kursangebote zu Gutachtenmethodik, JVEG-Abrechnung und haftungsrechtlichen Grundlagen. Das Absolvieren solcher Kurse und das Eintragen in Sachverständigenregister signalisiert Auftraggebern (Gerichte, Versicherungen, BG) Kompetenz und Seriosität.

Bezüglich der Vergütung gilt: Privatrechtliche Gutachten für Versicherungsgesellschaften und Kanzleien werden nach frei vereinbarten Honoraren abgerechnet, die je nach Fachgebiet zwischen 150 und 400 Euro pro Stunde liegen. Gerichtsgutachten folgen dem JVEG mit niedrigeren Stundenansätzen (ab 85 Euro). Aufgrund dieser Unterschiede liegt die Strategie für lukrative Gutachtertätigkeit in der Konzentration auf privatwirtschaftliche Auftraggeber.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert prüft, ob eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gutachterliche Tätigkeit einschließt und empfiehlt bei Bedarf eine Erweiterung oder eine separate Gutachterhaftpflicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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