Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor den finanziellen Folgen von Behandlungsfehlern. Deckungssummen, Prämien und der Umfang des Schutzes variieren erheblich zwischen den Anbietern. Eine unzureichende Deckung kann existenzbedrohend sein.

Hintergrund

Die Pflicht zur Berufshaftpflicht ist in den Berufsordnungen der Ärztekammern geregelt. Mindestdeckungssummen liegen je nach Bundesland bei 3 bis 5 Millionen Euro je Schadensfall. Führende Anbieter für ärztliche Berufshaftpflicht sind HDI, Zurich, Allianz, Helvetia und die Ärzteversorgungswerke der Kammern. Besonders in risikoträchtigen Fachrichtungen wie Chirurgie, Geburtshilfe und Anästhesie sind Spezialversicherer wichtig. Nachsorgeklauseln (Claims-made vs. Occurrence-Deckung) spielen eine wichtige Rolle bei Schadensersatzforderungen, die erst Jahre nach der Behandlung entstehen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Wählen Sie eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro je Schadensfall, besser 10 Millionen.
  • Achten Sie auf Nachmeldefristen: Nach Praxisaufgabe müssen Schäden noch Jahre abgedeckt sein.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung auch Mitarbeiter (MFA, Krankenpfleger) einschließt.
  • Vergleichen Sie Claims-made- und Occurrence-Verträge und deren Implikationen.
  • Ärzteversichert vergleicht für Sie die besten Berufshaftpflichtangebote am Markt.

Quellen

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