Hausarztverträge nach § 73b SGB V sind freiwillige Selektivverträge zwischen Hausärzten und einzelnen Krankenkassen. Sie ermöglichen eine bessere Vergütung außerhalb der regulären KV-Budgets und bieten Patienten eine koordinierte Versorgung. Die attraktivsten Verträge werden von Kassen wie AOK, TK und BARMER angeboten.

Hintergrund

Im Rahmen dieser Hausarztverträge verpflichten sich Patienten, grundsätzlich zuerst den Hausarzt aufzusuchen. Im Gegenzug erhalten Hausärzte eine extrabudgetäre Vergütung und oft zusätzliche Praxisgebühren. Die Verträge variieren stark in ihren Konditionen: Manche zahlen eine Kopfpauschale pro eingeschriebenem Patienten, andere vergüten Einzelleistungen besser als der KV-Katalog. Hausärzte sollten die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen, da Dokumentationspflichten und Qualitätsindikatoren Teil der Vereinbarungen sind.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Verhandeln Sie aktiv mit mehreren Krankenkassen und vergleichen Sie Vergütungsmodelle.
  • Achten Sie auf Dokumentationspflichten im Rahmen des Hausarztvertrags.
  • Prüfen Sie, welche Krankenkassen in Ihrer Region besonders viele Versicherte haben.
  • Nutzen Sie den Hausarztvertrag zur Patientenbindung und stabilen Einnahmenplanung.
  • Ärzteversichert hilft, ergänzende Versicherungslösungen für Hausärzte zu finden.

Quellen

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