Heilpraktiker-Leistungen werden von vielen privaten Krankenversicherungen erstattet, wenn der Tarif einen entsprechenden Baustein enthält. Die Erstattungshöhe und die anerkannten Methoden variieren erheblich. Ärzte sollten für sich und ihre Familienmitglieder einen Tarif mit gutem Heilpraktiker-Schutz wählen, wenn alternativmedizinische Behandlungen gewünscht werden.

Hintergrund

Die PKV erstattet Heilpraktiker-Leistungen typischerweise nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Erstattungsgrenzen liegen je nach Tarif zwischen 500 und 3.000 Euro jährlich. Anerkannte Methoden umfassen meist Akupunktur, homöopathische Mittel und manuelle Therapien. Für Ärzte ist wichtig: Als PKV-Versicherter profitieren sie von ihrer medizinischen Expertise, um die Qualität der Behandlungen besser einzuschätzen. Führende Tarife mit gutem Heilpraktiker-Baustein bieten Debeka, AXA und Signal Iduna.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie, welche Heilpraktikermethoden konkret erstattet werden und welche ausgeschlossen sind.
  • Achten Sie auf das Jahresmaximum und eventuelle Selbstbeteiligungen.
  • Kombinieren Sie den Heilpraktiker-Baustein mit einem guten Zahnersatz- und Stationärtarif.
  • Als Arzt können Sie naturheilkundliche Leistungen selbst nach GOÄ abrechnen und so die PKV entlasten.
  • Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife mit Heilpraktiker-Einschluss für Ärzte und ihre Familien.

Quellen

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