Eine Holding-Struktur ermöglicht es Ärzten, Gewinne aus Kapitalgesellschaften steuerbegünstigt zu thesaurieren. Dividenden aus Tochtergesellschaften sind bei der Holding zu 95 Prozent steuerfrei. Dieser Steuervorteil macht Holding-Strukturen besonders attraktiv für Ärzte mit mehreren Praxen oder MVZ-Beteiligungen.
Hintergrund
Die klassische Holding-Struktur besteht aus einer GmbH als Obergesellschaft (Holding), die Anteile an einer operativen GmbH hält. Gewinne der operativen GmbH werden als Dividende an die Holding ausgeschüttet, wo sie zu 95 Prozent steuerfrei sind (§ 8b KStG). In der Holding können Mittel für Investitionen angesammelt werden. Für Ärzte ist wichtig, dass die ärztliche Heilkunde selbst nicht in der GmbH ausgeübt werden kann, außer im MVZ-Kontext. Verwaltungs- und Managementleistungen hingegen sind GmbH-fähig.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Konsultieren Sie einen auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater vor der Strukturierung.
- Prüfen Sie, ob genug Kapital für die laufenden Kosten einer Holding (Jahresabschluss, Buchhaltung) vorhanden ist.
- Beachten Sie die Mindest-Beteiligungsquote von 10 Prozent für das Steuerprivileg nach § 8b KStG.
- Dokumentieren Sie alle Leistungsbeziehungen zwischen Holding und operativer Gesellschaft vertraglich.
- Ärzteversichert berät zu Versicherungslösungen für komplexe ärztliche Unternehmensstrukturen.
Quellen
- § 8b KStG (Gesetze im Internet)
- Bundessteuerberaterkammer: Holding-Strukturen
- Bundesärztekammer: Gesellschaftsrechtliche Strukturen
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