Zahnarztpraxen müssen strenge Hygieneanforderungen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) erfüllen. Regelmäßige Hygienebegehungen durch das Gesundheitsamt prüfen die Einhaltung. Mängel können zu Betriebsschließungen und Haftungsansprüchen führen.
Hintergrund
Die wichtigsten RKI-Empfehlungen für Zahnarztpraxen betreffen die Aufbereitung von Medizinprodukten, Händehygiene, Schutzausrüstung und die Qualifikation des Hygienepersonals. Zahnarztpraxen sind nach Medizinproduktegesetz verpflichtet, Instrumente sach- und fachgerecht zu sterilisieren und dies zu dokumentieren. Der Hygiene- und Hygieneplan ist jährlich zu überarbeiten. Ein Verstoß gegen Hygienepflichten kann bei Patientenschäden zu erheblichen Haftungsansprüchen führen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Benennen Sie eine qualifizierte Hygienebeauftragte in Ihrer Praxis.
- Führen Sie einen aktuellen, praxisspezifischen Hygieneplan nach RKI-Empfehlungen.
- Schulen Sie alle Mitarbeiter regelmäßig (jährlich) in Hygienemaßnahmen.
- Bereiten Sie sich auf Hygienebegehungen vor und führen Sie eine lückenlose Dokumentation.
- Ärzteversichert informiert über Berufshaftpflichtschutz bei Hygienemängeln.
Quellen
- Robert Koch-Institut: Hygiene in Zahnarztpraxen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Hygiene
- Medizinproduktebetreiberverordnung (Gesetze im Internet)
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