Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die Ärzte privat in Rechnung stellen, weil sie nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind. Sie bieten Ärzten zusätzliche Einnahmen, erfordern aber eine umfassende Patientenaufklärung und schriftliche Vereinbarung vor der Leistungserbringung.
Hintergrund
Rechtlich muss die IGeL-Vereinbarung schriftlich, vor der Behandlung und inhaltlich transparent gestaltet sein. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass Ärzte keine IGeL-Leistungen durchführen dürfen, ohne die Patienten vorab über Kosten und Notwendigkeit aufzuklären. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ. Der IGeL-Monitor der Medizinischen Dienste bewertet die Evidenzlage einzelner Leistungen. Haftungsrisiken entstehen, wenn IGeL-Leistungen nachträglich als unnötig eingestuft werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Nutzen Sie standardisierte schriftliche IGeL-Aufklärungsformulare.
- Führen Sie das Aufklärungsgespräch vor der Behandlung und dokumentieren Sie es.
- Stellen Sie sicher, dass die angebotenen IGeL-Leistungen medizinisch sinnvoll und evidenzbasiert sind.
- Prüfen Sie regelmäßig die Bewertungen auf dem IGeL-Monitor.
- Ärzteversichert berät zur Absicherung bei IGeL-Haftungsansprüchen.
Quellen
- IGeL-Monitor der Medizinischen Dienste
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: IGeL-Leistungen
- Verbraucherzentrale: IGeL-Leistungen aus Patientensicht
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