Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die Ärzte privat in Rechnung stellen, weil sie nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind. Sie bieten Ärzten zusätzliche Einnahmen, erfordern aber eine umfassende Patientenaufklärung und schriftliche Vereinbarung vor der Leistungserbringung.

Hintergrund

Rechtlich muss die IGeL-Vereinbarung schriftlich, vor der Behandlung und inhaltlich transparent gestaltet sein. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass Ärzte keine IGeL-Leistungen durchführen dürfen, ohne die Patienten vorab über Kosten und Notwendigkeit aufzuklären. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ. Der IGeL-Monitor der Medizinischen Dienste bewertet die Evidenzlage einzelner Leistungen. Haftungsrisiken entstehen, wenn IGeL-Leistungen nachträglich als unnötig eingestuft werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Nutzen Sie standardisierte schriftliche IGeL-Aufklärungsformulare.
  • Führen Sie das Aufklärungsgespräch vor der Behandlung und dokumentieren Sie es.
  • Stellen Sie sicher, dass die angebotenen IGeL-Leistungen medizinisch sinnvoll und evidenzbasiert sind.
  • Prüfen Sie regelmäßig die Bewertungen auf dem IGeL-Monitor.
  • Ärzteversichert berät zur Absicherung bei IGeL-Haftungsansprüchen.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →