Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG erlaubt es Arztpraxen, bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts vorab steuerlich abzuziehen. Damit kann Steuerlast auf spätere Jahre verschoben werden, wenn die Praxis stark ausgelastet ist. Die maximale Abzugssumme beträgt 200.000 Euro.

Hintergrund

Der IAB kann für bewegliche Wirtschaftsgüter gebildet werden, die in den nächsten drei Jahren angeschafft werden sollen. Das Wirtschaftsgut muss in der Praxis verbleiben und darf höchstens 10 Prozent privat genutzt werden. Wird die Investition nicht getätigt, muss der IAB mit 6 Prozent Zinsen zurückgerechnet werden. Kombiniert mit der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG (20 Prozent im ersten Jahr) können Ärzte ihre Steuer erheblich reduzieren.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Planen Sie Investitionen mit Ihrem Steuerberater frühzeitig, um den IAB optimal zu nutzen.
  • Führen Sie Nachweise über die konkrete Investitionsabsicht (Angebote, Planungsunterlagen).
  • Kombinieren Sie IAB mit Sonderabschreibung für maximale Steuerersparnis im Investitionsjahr.
  • Achten Sie auf die Drei-Jahres-Frist zur tatsächlichen Anschaffung.
  • Ärzteversichert berät zu steuerlichen Strategien rund um Praxisinvestitionen.

Quellen

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