Arztpraxen verarbeiten hochsensible Patientendaten und sind attraktive Ziele für Cyberkriminelle. Ransomware-Angriffe auf Praxen haben massiv zugenommen. Gleichzeitig schreiben DSGVO und IT-Sicherheitsgesetz umfassende Schutzmaßnahmen vor.

Hintergrund

Praxen sind nach § 75b SGB V verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Patientendaten umzusetzen. Die KBV hat dafür konkrete Anforderungen (KBV-Praxisrichtlinie IT-Sicherheit) erlassen. Mindestanforderungen umfassen: aktuelle Virenschutzprogramme, regelmäßige Datensicherungen, Zugriffsberechtigungskonzepte und Mitarbeiterschulungen. Cyberversicherungen übernehmen die Kosten bei einem erfolgreichen Angriff, inklusive Betriebsunterbrechung und Wiederherstellung.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Setzen Sie die KBV-Praxisrichtlinie IT-Sicherheit vollständig um und dokumentieren Sie dies.
  • Führen Sie regelmäßige, verschlüsselte Backups durch (nach dem 3-2-1-Prinzip).
  • Schulen Sie alle Mitarbeiter in der Erkennung von Phishing-Angriffen.
  • Schließen Sie eine Cyberversicherung ab, die auch Betriebsunterbrechungen abdeckt.
  • Ärzteversichert vermittelt spezialisierte Cyberversicherungen für Arztpraxen.

Quellen

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