Kieferorthopädische Behandlungen werden von GKV und PKV unterschiedlich vergütet. Im GKV-System gelten enge Indikationskriterien (KIG-Grade), während die PKV in der Regel umfassendere Leistungen erstattet. Die korrekte Abrechnung nach BEMA bzw. GOZ ist für Zahnärzte und Kieferorthopäden essenziell.

Hintergrund

In der GKV werden kieferorthopädische Behandlungen nur ab einem KIG-Grad (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) von 3 und höher vollständig übernommen. Bei KIG 1 und 2 tragen Patienten alle Kosten selbst. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Patienten einen 20-prozentigen Bonus bei rechtzeitiger Rückzahlung. Die Abrechnung erfolgt nach BEMA für GKV-Patienten. Für Privatpatienten und Selbstzahler gilt die GOZ mit Steigerungsmöglichkeiten. Besondere Anforderungen bestehen bei kombinierten kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlungen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Dokumentieren Sie KIG-Grade sorgfältig und fordern Sie vorab eine Genehmigung der Krankenkasse ein.
  • Informieren Sie Patienten transparent über Eigen- und Kassenanteil vor Behandlungsbeginn.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit der GOZ-Steigerungsfaktoren bei aufwändigen Privatbehandlungen.
  • Prüfen Sie regelmäßig die aktuellen BEMA-Leistungslegenden für Kieferorthopädie.
  • Ärzteversichert berät zu Berufshaftpflicht und Versicherungsschutz für Kieferorthopäden.

Quellen

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