Kinder können beitragsfrei in der GKV mitversichert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Möglichkeit besteht bis zum 18. Lebensjahr, bei Schülern und Studierenden bis zum 25. Lebensjahr. Für Kinder PKV-versicherter Eltern gelten andere Regelungen.

Hintergrund

Die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 SGB V setzt voraus, dass das Kind kein eigenes Einkommen über 505 Euro monatlich erzielt. Sind beide Elternteile PKV-versichert, hat das Kind keinen Anspruch auf beitragsfreie GKV-Mitversicherung. In diesem Fall muss für das Kind entweder ein PKV-Kindertarif oder eine freiwillige GKV-Versicherung abgeschlossen werden. PKV-Kindertarife sind oft sehr günstig und bieten umfangreiche Leistungen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Klären Sie die Versicherungssituation Ihrer Kinder frühzeitig nach der Geburt.
  • Für Kinder aus Ärztefamilien (beide Elternteile PKV): Vergleichen Sie PKV-Kindertarife sorgfältig.
  • Achten Sie auf die Gesundheitsprüfung bei PKV-Kindertarifen: Bei Geburt ist diese oft stark vereinfacht.
  • Bei PKV-Kinderversicherung: Prüfen Sie, ob eine günstige Anwartschaft für die Zukunft sinnvoll ist.
  • Ärzteversichert berät zur optimalen Versicherungsstrategie für Kinder aus Ärztefamilien.

Quellen

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