Niedergelassene Ärzte als Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten gewähren. Dies ist ein attraktiver Benefit für Praxismitarbeiter und senkt die Lohnkosten dank Steuerfreiheit. Für die eigene Kinderbetreuung gelten ebenfalls Steuerabzugsmöglichkeiten.
Hintergrund
Arbeitgeber können nach § 3 Nr. 33 EStG steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse zu Kindergartengebühren oder vergleichbarer Kinderbetreuung zahlen. Der Zuschuss ist der Höhe nach nicht begrenzt, muss aber zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Für die eigene Kinderbetreuung können Ärzte als Selbstständige 2/3 der Aufwendungen bis maximal 4.000 Euro je Kind als Sonderausgaben absetzen. Betriebseigene Kinderbetreuungsplätze sind steuerlich ebenfalls begünstigt.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Gewähren Sie MFAs steuerfreie Kinderbetreuungszuschüsse als attraktives Mitarbeiter-Benefit.
- Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater über die Voraussetzungen und Dokumentationspflichten informieren.
- Setzen Sie eigene Kinderbetreuungskosten konsequent als Sonderausgaben ab.
- Nutzen Sie betriebliche Kooperationen mit Kitas als Mitarbeiterbindungsinstrument.
- Ärzteversichert berät zu weiteren Mitarbeiter-Benefits und deren versicherungsrechtlichen Aspekten.
Quellen
- § 3 Nr. 33 EStG Kinderbetreuung (Gesetze im Internet)
- Bundesministerium für Familie: Steuerliche Förderung Kinderbetreuung
- Bundessteuerberaterkammer: Kinderbetreuungskosten
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