Für Ärzte stellt sich bei Kindern vor allem die Frage, ob der Nachwuchs über die PKV eines Elternteils mitversichert werden soll oder in der GKV. Die Entscheidung hängt von Einkommen und Versicherungsstatus beider Elternteile ab und hat langfristige finanzielle Konsequenzen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kinder PKV-versicherter Ärzte können beitragsfrei in der GKV des anderen Elternteils mitversichert sein
  • PKV-Kinder-Tarife kosten je nach Anbieter und Leistungsumfang zwischen 80 und 200 Euro monatlich
  • Ein frühzeitiger PKV-Einstieg sichert niedrige Beiträge und keine Gesundheitsprüfung

Ausführliche Antwort

Ist ein Elternteil GKV-versichert und verdient genug für die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V, können Kinder kostenfrei mitversichert werden. Für Ärztefamilien, bei denen beide Elternteile in der PKV versichert sind, ist eine private Krankenversicherung für das Kind notwendig.

Für den PKV-Kindertarif empfehlen sich Anbieter mit starken Kinder- und Jugendleistungen, etwa Heilmittel, Kieferorthopädie und stationäre Leistungen. Zu den häufig empfohlenen Anbietern für PKV-Kinder gehören Debeka, Allianz und Barmenia, die umfassende Kindertarife mit günstigen Einstiegsbeiträgen anbieten. Kinder unter 15 Jahren werden ohne Risikoprüfung aufgenommen, wenn ein Elternteil beim gleichen Versicherer versichert ist.

Zusätzlich zur Krankenversicherung sollten Ärzte für ihre Kinder eine Unfallversicherung und perspektivisch eine Kinderinvaliditätsversicherung prüfen. Letztere sichert das Kind für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls mit dauerhafter Behinderung ab.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte in der PKV sollten bei der Geburt eines Kindes nicht mehr als zwei Monate warten, um das Kind ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung in der PKV anzumelden. Ärzteversichert vergleicht Kindertarife der führenden PKV-Anbieter und empfiehlt die beste Lösung für die konkrete Familiensituation.

Quellen und weiterführende Informationen

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