Der Klinikdirektor-Vertrag ist ein komplexes Dokument, das Gehalt, Liquidationsrecht, Forschungszeit und Haftungsfragen regelt. Wer den richtigen Anwalt oder Verband wählt, schützt sich vor nachteiligen Klauseln.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Spezialisierte Fachanwälte für Medizinrecht und Arbeitsrecht sind die erste Wahl für die Vertragsverhandlung.
  • Der Marburger Bund bietet Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung und Vertragsprüfung an.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhausrecht (DGKR) vernetzt Experten, die Klinikdirektoren bei Vertragsgestaltung unterstützen.

Ausführliche Antwort

Ein Klinikdirektor-Vertrag regelt weit mehr als das Grundgehalt. Entscheidende Verhandlungspunkte sind das Liquidationsrecht für privatärztliche Leistungen (häufig 40 bis 60 Prozent des Chefarzteinkommens), die Regelung zur Poolbeteiligung, Forschungsfreiheiten, Abfindungsklauseln und die Geltung eines außertariflichen Vertrags. Wer hier ohne fachkundige Beratung unterschreibt, kann erhebliche finanzielle Einbußen erleiden.

Fachanwälte für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Chefarzt- und Direktorenverträge finden sich über die Bundesrechtsanwaltskammer. Renommierte Kanzleien wie Reisner und Zwirner, Kanzlei Dres. Sievers oder Ratajczak Partner sind auf dieses Segment spezialisiert. Stundensätze für die Vertragsprüfung liegen zwischen 250 und 450 Euro.

Der Marburger Bund bietet Mitgliedern die Möglichkeit, Verträge durch den Verbandsanwalt prüfen zu lassen. Bei einem Jahresbeitrag von rund 600 Euro amortisiert sich diese Leistung bereits durch eine einzige erfolgreiche Vertragsverhandlung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Klinikdirektoren, neben dem Arbeitsvertrag auch die Absicherung über eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) zu klären. Als leitender Arzt mit Budgetverantwortung können erhebliche Haftungsrisiken entstehen. Diese sind über die private Berufshaftpflicht oft nicht ausreichend gedeckt.

Quellen und weiterführende Informationen

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