Konsiliarleistungen ermöglichen es Ärzten, bei schwierigen Fällen zugerates gezogen zu werden und ihr Fachwissen an Kollegen weiterzugeben. Die korrekte Abrechnung von Konsiliarleistungen nach EBM ist für beide Beteiligten wichtig, um die Vergütung zu sichern.
Hintergrund
Konsiliaruntersuchungen werden im EBM durch spezifische Gebührenpositionen abgedeckt. Der konsiliarisch tätige Arzt rechnet eine Konsiliarpauschale ab, der überweisende Arzt erhält ggf. eine eigene Vergütung für die Koordination. Bei stationären Konsilen im Krankenhaus durch niedergelassene Ärzte gelten andere Regelungen, die ggf. über einen Kooperationsvertrag geregelt werden müssen. Dokumentation und schriftlicher Konsiliarbericht sind zwingend erforderlich.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie die spezifischen EBM-Positionen für Konsiliarleistungen in Ihrem Fachgebiet.
- Erstellen Sie immer einen schriftlichen Konsiliarbericht für den überweisenden Arzt.
- Regeln Sie Konsiliarverträge mit Krankenhäusern schriftlich und klären Sie Vergütung im Voraus.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Berufshaftpflicht auch Konsiliarleistungen außerhalb der eigenen Praxis abdeckt.
- Ärzteversichert berät zu Versicherungslösungen für Ärzte mit Konsiliar- und Gutachtertätigkeiten.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: EBM Konsiliarleistungen
- Bundesärztekammer: Ärztliche Kooperation
- Deutsches Ärzteblatt: Konsiliarwesen
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