Das Krankentagegeld (Krankentagegeld-Versicherung) ist für niedergelassene Ärzte und selbstständige Ärzte eine der wichtigsten Absicherungen. Es zahlt ab dem vereinbarten Karenztag einen täglichen Betrag, wenn der Arzt arbeitsunfähig erkrankt ist. Ohne diesen Schutz drohen erhebliche Einkommensverluste.

Hintergrund

Niedergelassene Ärzte haben im GKV-System ohne Wahltarif erst ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf Krankengeld. In der PKV ist das Krankentagegeld ein separater Vertrag mit frei wählbarer Karenzzeit (1, 3, 7, 14 oder 42 Tage). Die Höhe des Tagessatzes sollte dem Nettoeinkommen des Arztes entsprechen. Führende Anbieter mit speziellen Ärzte-Tarifen sind Debeka, AXA, DKV und Signal Iduna. Wichtig ist eine abstrakte Verweisung, damit bei partieller Berufsunfähigkeit korrekt geleistet wird.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Versichern Sie 70 bis 80 Prozent Ihres Nettotageseinkommens als Tagessatz.
  • Wählen Sie eine kurze Karenzzeit (7 Tage), um Einnahmeausfälle frühzeitig abzufangen.
  • Achten Sie auf eine arztspezifische Klausel ohne abstrakte Verweisung auf andere Berufe.
  • Kombinieren Sie Krankentagegeld mit Berufsunfähigkeitsversicherung für umfassenden Schutz.
  • Ärzteversichert vergleicht alle relevanten Krankentagegeld-Tarife für Ärzte kostenlos.

Quellen

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