Die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist für niedergelassene Ärzte die zentrale Einnahmequelle. Alle erbrachten Kassenleistungen werden am Ende jedes Quartals eingereicht. Fehler oder verpasste Fristen können zu erheblichen Honorarverlusten führen.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte reichen ihre Quartalsabrechnungen über die jeweilige KV ein, typischerweise bis zum 10. des Folgemonats nach Quartalsende. Die Abrechnung erfolgt über das Praxis-Verwaltungssystem (PVS) mit standardisierten Datensätzen. Die KV prüft die Abrechnung auf Plausibilität, Wirtschaftlichkeit und Vollständigkeit. Bei Auffälligkeiten werden Prüfungen eingeleitet. Das Honorar wird nach dem Regelleistungsvolumen (RLV) und Qualitätszuschlägen berechnet.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Halten Sie die quartalsweisen Abrechnungsfristen strikt ein, Nachreichungen sind oft nicht möglich.
- Nutzen Sie die technische Überprüfungsfunktion Ihrer PVS-Software, bevor Sie einreichen.
- Dokumentieren Sie alle abgerechneten Leistungen mit den erforderlichen Diagnosen (ICD-10).
- Reagieren Sie zeitnah auf Abrechnungsrückfragen Ihrer KV.
- Ärzteversichert berät zu Praxismanagement-Fragen und weiterführenden Versicherungslösungen.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Abrechnung
- EBM Online (Kassenärztliche Bundesvereinigung)
- KV Baden-Württemberg: Abrechnungsanleitung
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