Medizinische Großgeräte wie MRT, CT oder Röntgenanlagen sind teuer und störungsanfällig. Eine Maschinenbruchversicherung schützt vor unerwarteten Reparaturkosten, die die Inhaltsversicherung nicht abdeckt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Maschinenbruchversicherung deckt Schäden durch Bedienungsfehler, Materialermüdung, Kurzschluss und Konstruktionsfehler ab, die von der Inhaltsversicherung ausgeschlossen sind.
- Führende Anbieter für medizinische Maschinenbruchversicherungen sind Allianz (Gerätekette Medizin), Zurich und HDI.
- Die Prämie beträgt je nach Gerätewert und Risikoklasse 0,5 bis 1,5 Promille des Neuwertes jährlich.
Ausführliche Antwort
Arztpraxen mit teuren Geräten sind auf deren reibungslose Funktion angewiesen. Ein ausgefallenes MRT bedeutet nicht nur Reparaturkosten von 20.000 bis 150.000 Euro, sondern auch Einnahmeausfälle von täglich 5.000 bis 15.000 Euro. Die Maschinenbruchversicherung deckt die Reparaturkosten, während die Betriebsunterbrechungsversicherung die Einnahmeausfälle übernimmt.
Allianz bietet mit dem Tarif "AllianzMed" eine umfassende Maschinenbruchversicherung für medizinische Praxen an, die auch Softwarefehler und Bedienungsfehler einschließt. Zurich und HDI haben spezialisierte Programme für Radiologiepraxen mit hohem Gerätebestand. Die Deckungssumme sollte den Neuwert der Geräte abdecken, nicht den Zeitwert.
Wichtig: Der Servicevertrag mit dem Gerätehersteller ersetzt die Maschinenbruchversicherung nicht vollständig. Herstellerverträge decken planmäßige Wartungen und Verschleißteile, aber keine unvorhergesehenen Schäden durch Bedienungsfehler oder externe Einflüsse.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, Maschinenbruchversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung beim selben Anbieter zu kombinieren. So sind Lücken zwischen den Policen ausgeschlossen und die Schadenabwicklung erfolgt aus einer Hand. Bei einem Geräteausfall greift dann sofort der gesamte Versicherungsschutz.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Maschinenversicherung
- BaFin – Gewerbeversicherungen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisgeräte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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