Medizinische Sachverständige benötigen eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, da fehlerhafte Gutachten erhebliche finanzielle Schäden bei Auftraggebern verursachen können. Nicht jede Berufshaftpflicht für Ärzte schließt die Gutachtertätigkeit automatisch ein.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die klassische Arzthaftpflicht deckt Gutachtertätigkeit häufig nicht ab
  • Eine spezifische Sachverständigenhaftpflicht ist ab dem ersten Gutachterauftrag notwendig
  • Deckungssummen sollten mindestens 500.000 Euro pro Schadensfall betragen

Ausführliche Antwort

Ärzte, die als Gutachter für Gerichte, Versicherungen oder die öffentliche Verwaltung tätig sind, haften für fehlerhafte oder unvollständige Gutachten nach § 839a BGB. Verursacht ein falsches Gutachten einen Fehlurteil oder wirtschaftlichen Schaden, können Schadensersatzforderungen in erheblicher Höhe entstehen. Die reguläre Berufshaftpflicht ist auf Behandlungsfehler ausgerichtet und enthält Sachverständigentätigkeit meist nur auf ausdrückliche Anfrage hin.

Zu den Anbietern mit spezialisierten Sachverständigenhaftpflicht-Produkten für Ärzte gehören Ecclesia (besonders bei medizinischen Gutachtern aktiv), Helvetia sowie verschiedene Maklerpools für Heilberufe. Die Prämien liegen je nach Umfang der Gutachtertätigkeit und Fachgebiet zwischen 200 und 1.200 Euro jährlich. Forensische oder psychiatrische Gutachter zahlen tendenziell mehr, da das Haftungsrisiko bei strafrechtlichen Verfahren größer ist.

Gerichtlich bestellte Sachverständige sollten beachten, dass die gesetzliche Vergütung nach dem JVEG keinen vollständigen Versicherungsschutz impliziert. Wer regelmäßig mehr als fünf Gutachten pro Jahr erstellt, sollte den Deckungsschutz gezielt prüfen und ggf. anpassen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Vor dem ersten Gutachterauftrag sollte der bestehende Versicherungsschutz geprüft werden. Ärzteversichert analysiert, ob die vorhandene Berufshaftpflicht die Sachverständigentätigkeit einschließt, und empfiehlt passende Ergänzungen oder Speziallösungen für Gutachter.

Quellen und weiterführende Informationen

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