Arztpraxen sind als Betreiber von Medizinprodukten verpflichtet, ihre Geräte regelmäßig zu warten, kalibrieren und auf Sicherheit zu prüfen. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die MDR regeln diese Pflichten detailliert. Verstöße können zu Haftungsansprüchen und Ordnungsstrafen führen.

Hintergrund

Die MPBetreibV unterscheidet zwischen aktiven und passiven Medizinprodukten und legt unterschiedliche Wartungsintervalle fest. Geräte wie EKG-Maschinen, Ultraschallgeräte, Defibrillatoren und Beatmungsgeräte erfordern regelmäßige sicherheitstechnische Kontrollen (STK) durch zertifizierte Techniker. Ein Medizinproduktebuch (MPB) muss für alle Geräte der Anlage 1 MPBetreibV geführt werden. Nicht gewartete Geräte können bei einem Schadensfall zu Haftungsansprüchen führen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Erstellen Sie ein Wartungsregister für alle Medizinprodukte in Ihrer Praxis.
  • Beauftragen Sie zertifizierte Wartungsfirmen und dokumentieren Sie alle Wartungen im MPB.
  • Prüfen Sie, ob Wartungsverträge mit den Geräteherstellern wirtschaftlich sinnvoll sind.
  • Schließen Sie eine Gerätehaftpflicht für den Fall ein, dass ein nicht ordnungsgemäß gewartetes Gerät Schäden verursacht.
  • Ärzteversichert informiert über Haftungsschutz bei Medizinprodukteschäden.

Quellen

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