Medizinische Fachangestellte (MFAs) sind auf regelmäßige Fortbildung angewiesen, um den wachsenden Anforderungen in der Arztpraxis gerecht zu werden. Praxisinhaber als Arbeitgeber profitieren von gut ausgebildetem Personal und können Fortbildungen steuerlich geltend machen.
Hintergrund
Fortbildungen für MFAs werden von Ärztekammern, Berufsverbänden und privaten Anbietern angeboten. Die Kosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Viele Bundesländer kennen einen gesetzlichen Bildungsurlaub (5 bis 6 Tage jährlich), den MFAs für Fortbildungen nutzen können. Die Bundesärztekammer hat spezifische Fortbildungsprogramme für MFAs etabliert. Zusatzqualifikationen wie Abrechnung, Wundmanagement oder Case Management erhöhen den Wert der Mitarbeiterinnen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Planen Sie für jede MFA mindestens eine Fortbildungsmaßnahme jährlich ein.
- Setzen Sie Fortbildungskosten vollständig als Betriebsausgaben ab.
- Gewähren Sie gesetzlich vorgesehenen Bildungsurlaub und unterstützen Sie aktiv Fortbildungswünsche.
- Nutzen Sie Förderangebote der Kassenärztlichen Vereinigung für Praxisteam-Schulungen.
- Ärzteversichert informiert über betriebliche Benefits und Versicherungslösungen für MFAs.
Quellen
- Bundesärztekammer: MFA-Fortbildung
- Verband medizinischer Fachberufe: MFA-Fortbildung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Praxispersonal
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