Die Absicherung von Praxismitarbeitern ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Baustein für Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung. Arztpraxen als Arbeitgeber müssen neben der gesetzlichen Pflichtversicherung auch freiwillige Zusatzleistungen im Blick haben, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesetzliche Unfallversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung sind Pflicht für alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent ist seit 2022 gesetzlich vorgeschrieben
  • Betriebliche Krankenversicherung (bKV) und Gruppenunfallversicherung sind attraktive freiwillige Zusatzleistungen

Ausführliche Antwort

Die gesetzliche Pflichtabsicherung der Praxismitarbeiter erfolgt automatisch über die Anmeldung bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Praxisinhaber zahlen Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die je nach Lohnniveau bei etwa 20 Prozent des Bruttolohns liegen.

Für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind folgende Anbieter für Arztpraxen besonders etabliert: Allianz, Generali, Stuttgarter Lebensversicherung, Zurich und Swiss Life bieten Direktversicherungsmodelle an, die für kleine Betriebe einfach zu administrieren sind. Die Entgeltumwandlung durch den Mitarbeiter ist bis zu 3.504 Euro jährlich (2026) sozialabgabenfrei, was für beide Seiten attraktiv ist.

Gruppenunfallversicherungen für Mitarbeiter schließen die Lücke zwischen gesetzlicher Unfallversicherung (nur Arbeitsunfälle und Wegeunfälle) und privaten Unfallversicherungen (alle Unfälle). Praxisbezogene Gruppenunfallversicherungen sind bei Signal Iduna, Zurich und ARAG zu günstigen Gruppenkonditionen erhältlich. Die Prämien liegen bei 100 bis 200 Euro jährlich pro Mitarbeiter für eine Grundabsicherung mit 100.000 Euro Invaliditätsleistung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber sollten die bAV-Verpflichtung und den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss im Blick haben. Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber dabei, ein attraktives Mitarbeiterpaket zu schnüren, das gesetzliche Pflichten erfüllt und gleichzeitig die Bindung qualifizierter MFA an die Praxis stärkt.

Quellen und weiterführende Informationen

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