Mitarbeiter in Arztpraxen sind über die gesetzliche Unfallversicherung (BGW, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) gegen Arbeits- und Wegeunfälle pflichtversichert. Eine zusätzliche private Gruppenunfallversicherung bietet erweiterten Schutz, der über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Alle angestellten Praxismitarbeiter sind automatisch über die BGW gesetzlich unfallversichert
- Private Gruppenunfallversicherung bietet Ergänzung (höhere Invaliditätsleistungen, Unfallschutz im Privatbereich)
- Arbeitgeber-Beitragspflicht zur BGW: ca. 1,5 bis 3 % des Lohnsummenniveaus
Ausführliche Antwort
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist für alle Arztpraxen die zuständige gesetzliche Unfallversicherung. Sie übernimmt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Heilbehandlung, Rehabilitation und Rente. Die Beiträge zur BGW zahlt der Arbeitgeber und richten sich nach Lohnsumme und Gefahrklasse der Praxis (ca. 1,5 bis 3 % des Lohnniveaus).
Eine ergänzende private Gruppenunfallversicherung für Praxismitarbeiter ist keine Pflicht, aber ein attraktives Benefit: Sie zahlt Invaliditätsleistungen auch bei Unfällen außerhalb der Arbeitszeit und bietet höhere Entschädigungssummen als die BGW. Angebote von Allianz, HDI, SIGNAL IDUNA und ERGO für Gruppenunfallpolicen beginnen bei ca. 10 bis 20 Euro je Mitarbeiter und Jahr für eine Grundabsicherung.
Die BGW erbringt außerdem Präventionsleistungen für Praxen: kostenlose Beratungen zu ergonomischen Arbeitsplätzen, Vortragsangebote zu Nadelstichverletzungen (relevantes Thema für MFA) und Förderung von Schutzmaterialien. Diese Angebote sollten von Praxisinhabern aktiv genutzt werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, die BGW-Beitragsbescheide jährlich auf Richtigkeit zu prüfen, da die Lohnsumme korrekt gemeldet sein muss. Eine Über- oder Untermeldung kann zu Nachzahlungen führen. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob eine freiwillige Unternehmensversicherung beim BGW für den Praxisinhaber selbst sinnvoll ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Unfallversicherung
- Gesetze im Internet – SGB VII
- GDV – Unfallversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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