Bei zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gibt es keinen universell besten Versicherungsanbieter, da die Wahl von der Trägerstruktur, der Betriebsgröße und den spezifischen Leistungsschwerpunkten abhängt. Wichtig ist eine spezialisierte Beratung, die die besonderen rechtlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen eines zahnärztlichen MVZ berücksichtigt. Anbieter wie Allianz, Zurich, HDI und Gothaer haben Erfahrung mit medizinischen Versorgungszentren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zahnärztliches MVZ unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen (§ 95 SGB V)
- Berufshaftpflicht muss alle angestellten Zahnärzte und die Leitungsfunktion abdecken
- Betriebshaftpflicht und Praxisinhaltsversicherung müssen an MVZ-Größe und -struktur angepasst sein
Ausführliche Antwort
Ein zahnärztliches MVZ kann von zugelassenen Leistungserbringern (z. B. Krankenhäusern, Vertragsärzten, Zahnärzten oder GmbHs mit entsprechenden Anforderungen) als GmbH oder Personengesellschaft betrieben werden. Der ärztliche Leiter des MVZ muss selbst als Zahnarzt im MVZ tätig sein und trägt die fachliche Verantwortung. Für Haftungsfragen ist die Struktur des Trägers (GmbH oder Personengesellschaft) entscheidend.
Die Berufshaftpflicht eines zahnärztlichen MVZ muss alle angestellten Zahnärzte als versicherte Personen einschließen. Bei einem MVZ mit fünf angestellten Zahnärzten ist die Gesamtdeckungssumme entsprechend höher anzusetzen als bei einer Einzelpraxis. Manche Versicherer bieten Sammelverträge an, die mehrere Zahnärzte unter einem Rahmenvertrag absichern.
Für die Betriebshaftpflicht ist die Zahl der Behandlungsplätze, die Jahresumsätze und das Spektrum der angebotenen Behandlungen maßgeblich. Implantologie und Parodontologie haben andere Haftungsprofile als allgemeine Zahnheilkunde und erfordern entsprechend angepasste Deckungen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
MVZ mit GmbH-Struktur haben andere Haftungsregeln als Einzelpraxen. Ärzteversichert analysiert die spezifische Struktur des zahnärztlichen MVZ und entwickelt ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept, das alle Haftungsebenen (GmbH, leitender Zahnarzt, angestellte Zahnärzte) koordiniert absichert.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – MVZ-Zulassung und Anforderungen
- Gesetze im Internet – § 95 SGB V Medizinische Versorgungszentren
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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