Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) bietet Ärzten die Möglichkeit, interdisziplinär und in einer Kapitalgesellschaft zusammenzuarbeiten. Die Gründung ist rechtlich komplex, bietet aber erhebliche Vorteile bei Wirtschaftlichkeit und Versorgungstiefe.

Hintergrund

MVZ können als GmbH, GbR, eingetragene Genossenschaft oder gGmbH gegründet werden. Sie benötigen mindestens zwei Ärzte, von denen mindestens ein Vertragsarzt sein muss, und müssen bei der KV zugelassen sein. Die MVZ-GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die Finanzierung eines MVZ erfordert erhebliches Kapital für Praxisräume, Geräte und Personal. Besonderheiten gelten für investorengeführte MVZ (iMVZ), die durch das GKV-FinStG 2023 stärker reguliert wurden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Klären Sie mit einem Fachanwalt für Medizinrecht die Zulassungsvoraussetzungen für Ihr MVZ.
  • Erstellen Sie einen detaillierten Businessplan für die MVZ-Gründung.
  • Prüfen Sie Fördermöglichkeiten: KfW-Darlehen und Strukturfonds der KV können helfen.
  • Versichern Sie das MVZ vollständig (D&O, Berufshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Cyber).
  • Ärzteversichert berät zu Versicherungslösungen für neu gegründete MVZ.

Quellen

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