Naturheilverfahren und alternative Medizin werden von der PKV erstattet, wenn der Tarif entsprechende Leistungen einschließt. Die Erstattungspolitik variiert stark zwischen den Versicherern und Tarifen. Für Ärzte, die selbst an Naturheilverfahren interessiert sind, ist eine gute Tarifauswahl wichtig.
Hintergrund
Als Naturheilverfahren gelten nach GOÄ: Akupunktur, homöopathische Behandlung, Phytotherapie, manuelle Medizin, Neuraltherapie und weitere. Viele PKV-Tarife erstatten diese Leistungen bis zu einem Jahresmaximum (z.B. 500 bis 2.000 Euro). Einige Versicherer verlangen besondere Qualifikationsnachweise des behandelnden Arztes. Für Ärzte ist relevant: Als Arzt können Sie Naturheilverfahren selbst nach GOÄ-Nummern abrechnen, was die Erstattung durch die eigene PKV ermöglicht.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie beim Tarifvergleich das Jahresmaximum für Naturheilverfahren.
- Klären Sie, ob eine Zusatzqualifikation (z.B. Akupunktur-Diplom) für die Erstattung erforderlich ist.
- Nutzen Sie als naturheilkundlich tätiger Arzt die GOÄ-Nummern für Naturheilverfahren gezielt.
- Ergänzen Sie die PKV ggf. durch einen Heilpraktiker-Zusatzvertrag für erweiterte Erstattung.
- Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife mit Naturheilverfahren-Erstattung für Ärzte.
Quellen
- GOÄ: Naturheilkundliche Leistungen (Bundesärztekammer)
- PKV-Verband: Leistungsübersicht
- Ärztegesellschaft für Naturheilkunde und Komplementärmedizin
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →