Ärzte üben häufig Nebentätigkeiten aus: Gutachten, Fortbildungen, Lehraufträge, Betriebsarzt oder ästhetische Behandlungen. Dabei müssen berufsrechtliche Genehmigungspflichten, steuerliche Aspekte und der Versicherungsschutz beachtet werden.

Hintergrund

Klinikärzte benötigen für Nebentätigkeiten in der Regel die Genehmigung des Arbeitgebers. Angestellte Ärzte in Praxen brauchen die Zustimmung des Praxisinhabers. Selbstständige Ärzte sind grundsätzlich freier, müssen aber berufsrechtliche Grenzen (keine Selbst-Überweisungen, keine Wettbewerbsverbote) beachten. Steuerlich müssen Nebeneinkünfte als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit deklariert werden. Für jede ärztliche Nebentätigkeit muss Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht) bestehen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Klären Sie die Genehmigungspflicht mit Ihrem Arbeitgeber vor Aufnahme jeder Nebentätigkeit.
  • Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Berufshaftpflicht Nebentätigkeiten einschließt oder ein Erweiterungsbaustein nötig ist.
  • Deklarieren Sie alle Nebeneinkünfte korrekt in der Steuererklärung.
  • Beachten Sie Wettbewerbsverbotsklauseln in Ihrem Arbeitsvertrag.
  • Ärzteversichert berät zu spezifischen Versicherungslösungen für ärztliche Nebentätigkeiten.

Quellen

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