Die Notdienst-Abrechnung erfolgt in Deutschland über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung und kann nicht an externe Anbieter ausgelagert werden. Gleichwohl gibt es Abrechnungssoftware und Beratungsdienstleister, die beim korrekten Erfassen und Einreichen von Notdienstleistungen helfen und Honorarverluste durch Fehler vermeiden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Notdienst-Abrechnung erfolgt ausschließlich über die zuständige KV
  • Praxissoftware mit integriertem Notdienst-Modul erleichtert die korrekte GOP-Zuordnung
  • Abrechnungsberatungsunternehmen wie xdent, CGM oder doctolib bieten ergänzende Abrechnungs-Checks an

Ausführliche Antwort

Die Abrechnung von Notdienstleistungen folgt besonderen EBM-Regeln: Notfallkonsultation am Tag nach GOP 01210 (ca. 10 Euro), Notfallkonsultation zu ungünstigen Zeiten nach GOP 01212 (ca. 12 Euro) und dringende Visite nach GOP 01214. Hinzu kommen Wegepauschalen und fachrichtungsspezifische Leistungen. Eine korrekte Zuordnung der GOP zu den erbrachten Leistungen ist entscheidend, da falsch zugeordnete Leistungen zu Retaxierungen führen.

Praxisverwaltungssysteme wie Medistar, CGM ALBIS und x.comfort haben Notdienst-Module integriert, die den Arzt beim Erfassen der GOP unterstützen. Manche Systeme bieten automatische Plausibilitätsprüfungen, die offensichtliche Fehler vor der Einreichung erkennen. Für Praxen, die viele Notdienste ableisten, empfiehlt sich ein System mit detaillierten Notdienstprotokollen.

Externe Abrechnungsberatungsunternehmen überprüfen eingereichte Abrechnungen auf Vollständigkeit und Optimierungspotenzial. Für niedergelassene Ärzte, die viele Notdienste ableisten und dabei komplexe Leistungen erbringen, kann eine professionelle Abrechnungsberatung Honorarverbesserungen von 5 bis 15 Prozent ermöglichen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Vertragsärzte im Notdienst sollten alle erbrachten Leistungen zeitnah und vollständig dokumentieren, da nachträgliche Korrekturen von der KV nur in engen Grenzen akzeptiert werden. Ärzteversichert empfiehlt zudem, für Notdienste außerhalb der Praxis eine eigene Transportversicherung für mitgenommene Medizingeräte abzuschließen.

Quellen und weiterführende Informationen

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