Kinderärzte (Pädiater) haben spezifische Haftungsrisiken: Impfschäden, Diagnoseverzögerungen und Fehler bei der Neugeborenenversorgung können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen. Eine spezialisierte Berufshaftpflicht und sorgfältige Dokumentation sind unerlässlich.
Hintergrund
Zu den häufigsten Haftungsfällen in der Pädiatrie zählen: verspätete Diagnose von Meningitis oder Sepsis, Impfschäden und Aufklärungsdefizite sowie Fehler bei Säuglingsuntersuchungen (U-Untersuchungen). Bei Kindern können Schadensansprüche besonders hoch sein, da bei dauerhaften Schäden ein langer Rentenzeitraum zu berücksichtigen ist. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beginnt erst mit Volljährigkeit des Kindes, was eine lange Nachsorgepflicht für Haftpflichtversicherer bedeutet.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Achten Sie auf besonders sorgfältige Aufklärung und Dokumentation bei Impfungen.
- Prüfen Sie Ihre Berufshaftpflicht auf ausreichende Deckung für Pädiatrie-spezifische Risiken.
- Führen Sie U-Untersuchungen nach aktuellen Leitlinien durch und dokumentieren Sie Abweichungen.
- Schulen Sie sich und Ihr Team regelmäßig in der Erkennung von Notfallsituationen bei Säuglingen.
- Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflichtlösungen mit pädiatrischen Spezialdeckungen.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Kinderärztliche Versorgung
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