Effektive Patientenkommunikation ist ein Kernelement guter Arztpraxis und minimiert Missverständnisse, die zu Unzufriedenheit oder Haftungsfällen führen können. Gleichzeitig müssen neue digitale Kommunikationskanäle datenschutzkonform gestaltet sein.

Hintergrund

Rechtlich ist für die Patientenkommunikation das Patientenrechtegesetz (§ 630c BGB) maßgeblich: Ärzte müssen verständlich über Diagnosen, Behandlungen und Risiken informieren. Digitale Kanäle (E-Mail, Messenger, Apps) dürfen nur verschlüsselt und DSGVO-konform genutzt werden. Plattformen wie WhatsApp sind für die Übermittlung von Gesundheitsdaten ungeeignet. Spezialisierte Patientenkommunikationslösungen (Doctorly, Arztkompass) bieten sichere Alternativen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Nutzen Sie für sensible Patientendaten nur DSGVO-konforme, verschlüsselte Kommunikationskanäle.
  • Informieren Sie Patienten verständlich über Diagnosen und Behandlungsoptionen, wie vom Patientenrechtegesetz gefordert.
  • Führen Sie für wichtige Gespräche (Diagnoseübermittlung, Risikoaufklärung) persönliche Gespräche durch.
  • Dokumentieren Sie relevante Kommunikationsinhalte in der Patientenakte.
  • Ärzteversichert informiert über Haftungsrisiken bei Kommunikationsmängeln.

Quellen

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