Das Patientenrechtegesetz (§§ 630a ff. BGB) ist kein Produkt, das bei einem Anbieter bezogen werden kann, sondern geltendes Recht. Was Ärzte und Praxen brauchen, ist eine Umsetzungsberatung: Wer hilft dabei, Aufklärungsformulare, Behandlungsverträge und Dokumentationsprozesse rechtskonform zu gestalten?
Das Wichtigste auf einen Blick
- Patientenrechtegesetz gilt seit 2013 und regelt Aufklärungspflichten, Behandlungsvertrag und Dokumentationspflichten
- Umsetzungsberatung durch auf Medizinrecht spezialisierte Kanzleien oder KV-Rechtsberatung
- Musterformulare von Bundesärztekammer und KBV kostenfrei verfügbar
Ausführliche Antwort
Das Patientenrechtegesetz hat die §§ 630a bis 630h im BGB geschaffen. Es regelt unter anderem: den Abschluss des Behandlungsvertrags, die Aufklärungspflicht (wirtschaftlich, therapeutisch, diagnostisch), die Dokumentationspflicht (§ 630f BGB), das Einsichtsrecht des Patienten sowie die Beweislastverteilung bei Behandlungsfehlern. Für Praxen bedeutet das: Aufklärungsgespräche müssen dokumentiert werden, Einwilligungsformulare müssen vollständig und verständlich sein.
Wer seinen Praxisprozess auf Patientenrechtekonformität prüfen möchte, kann folgende Wege nutzen: Die KBV und Landesärztekammern bieten Musterformulare und Checklisten kostenlos an. Auf Medizinrecht spezialisierte Anwaltskanzleien bieten Praxisaudits für 500 bis 2.000 Euro an. Online-Compliance-Dienste wie Arzthaftungsrecht.de bieten ergänzende Beratung an.
Besonders relevant ist die Anpassung von Aufklärungsformularen für invasive Eingriffe, da hier im Schadensfall die Beweislast beim Arzt liegt. Standardisierte Aufklärungsformulare (z. B. von THIEME Compliance) kosten je nach Fachrichtung 200 bis 1.000 Euro für ein vollständiges Set und decken die häufigsten Eingriffe ab.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, die eigene Berufshaftpflicht daraufhin zu prüfen, ob Aufklärungsmängel als eigenständiger Klagegrund abgedeckt sind. In vielen Fällen führen nicht fehlerhafte Behandlungen, sondern fehlende oder mangelhafte Aufklärung zu Haftungsansprüchen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – §§ 630a ff. BGB
- Bundesärztekammer – Patientenrechte
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisleitfaden
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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