Eine Patientenverfügung ist für Ärzte besonders wichtig, weil sie als Mediziner die Tragweite medizinischer Entscheidungen kennen. Kostenlose und kostenpflichtige Anbieter stehen zur Verfügung, wobei die Qualität der Vorlage entscheidend für die rechtliche Wirksamkeit ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Patientenverfügung ist nach § 1827 BGB (früher § 1901a BGB) verbindlich und muss schriftlich sowie mit Datum und Unterschrift verfasst werden
  • Ärzte kennen die medizinischen Konsequenzen und sollten ihre Patientenverfügung besonders detailliert und klinisch präzise formulieren
  • Gute kostenlose Vorlagen bieten die Bundesärztekammer und das Bundesjustizministerium, kostenpflichtige Spezialdienste ermöglichen eine rechtssichere und individuell angepasste Variante

Ausführliche Antwort

Ärzte, die selbst eine Patientenverfügung aufsetzen, profitieren von ihrem medizinischen Fachwissen: Sie können konkrete Situationen benennen (z.B. persistierender vegetativer Status, terminale Herzinsuffizienz, fortgeschrittene Demenz) und klare Anweisungen geben, welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden (z.B. künstliche Beatmung, Ernährung über PEG-Sonde, Reanimation, Dialyse). Nach § 1827 BGB gilt die Patientenverfügung als verbindlich, wenn sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft.

Für die Erstellung bieten sich mehrere Wege an: Das Bundesjustizministerium stellt eine kostenlose Mustervorlage bereit, die als Ausgangspunkt genutzt werden kann. Die Bundesärztekammer gibt Empfehlungen zur medizinisch korrekten Formulierung. Notare bieten eine kostenpflichtige beglaubigte Version an, die formal gestärkte Bindungswirkung hat. Spezialisierte Online-Dienste wie das Deutsche Notarinstitut oder private Anbieter ermöglichen eine individuell angepasste Variante, teilweise mit jährlicher Aktualisierungsoption.

Ergänzend zur Patientenverfügung sollten Ärzte eine Vorsorgevollmacht erteilen, die eine Vertrauensperson zur Entscheidung im medizinischen und rechtlichen Bereich bevollmächtigt, wenn die Handlungsfähigkeit des Arztes eingeschränkt ist. Beide Dokumente sollten an einem zentralen Ort aufbewahrt und beim Hausarzt sowie beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig aktualisiert und durch ein ärztliches Gespräch begleitet werden, um sicherzustellen, dass die Anweisungen dem aktuellen medizinischen Wissensstand und den persönlichen Wünschen entsprechen. Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen einer ganzheitlichen Vorsorgeplanung neben der Patientenverfügung auch die finanzielle Absicherung für Pflegebedürftigkeit und Berufsunfähigkeit zu regeln.

Quellen und weiterführende Informationen

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