Eine betriebliche Pensionszusage ermöglicht es Ärzten als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, steuerfreie Rücklagen für die eigene Altersvorsorge zu bilden. Beiträge mindern den Gewinn der GmbH sofort steuerlich. Dieser Mechanismus ist attraktiv, birgt aber auch erhebliche Risiken.

Hintergrund

Bei einer Pensionszusage (Direktzusage) verpflichtet sich die GmbH, dem Gesellschafter-Geschäftsführer ab Renteneintritt eine Rente zu zahlen. Die Rückstellungen für diese Verpflichtung sind steuerlich abzugsfähig und mindern den Körperschaftsteuer-Gewinn der GmbH. Risiken bestehen, wenn die GmbH insolvent wird oder zu wenig liquide Rücklagen vorhanden sind. Das sogenannte Insolvenzrisiko kann durch Rückdeckungsversicherungen abgemildert werden. Ab einem Alter von 60 Jahren sind neue Pensionszusagen steuerlich nur noch eingeschränkt möglich.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Lassen Sie eine Pensionszusage nur durch einen auf betriebliche Altersvorsorge spezialisierten Steuerberater gestalten.
  • Schließen Sie eine Rückdeckungsversicherung ab, um das Insolvenzrisiko der GmbH zu mindern.
  • Beachten Sie das Erdalter-Prinzip: Pensionszusagen sollen möglichst früh erteilt werden.
  • Überprüfen Sie die Pensionszusage regelmäßig und passen Sie sie an veränderte Verhältnisse an.
  • Ärzteversichert vermittelt Experten für betriebliche Altersvorsorge und Pensionszusagen.

Quellen

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