Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, im Falle von Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit rechtlich zu handeln. Für Ärzte, die täglich mit dem Thema Vorsorge konfrontiert sind, ist das Erstellen einer eigenen Vorsorgevollmacht besonders naheliegend.

Hintergrund

Eine Vorsorgevollmacht sollte alle Lebensbereiche abdecken: Gesundheitsangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung und Behördenangelegenheiten. Sie sollte schriftlich erteilt, am besten notariell beglaubigt und beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert sein. Ergänzend ist eine Patientenverfügung empfehlenswert, in der medizinische Wünsche für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festgehalten werden. Im ärztlichen Alltag begegnen Ärzte diesen Dokumenten häufig auf Patientenseite.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Erstellen Sie Ihre eigene Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, ohne dies länger aufzuschieben.
  • Nutzen Sie die Vorlagen der Bundesnotarkammer als Ausgangspunkt.
  • Registrieren Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister für einfache Auffindbarkeit im Notfall.
  • Besprechen Sie die Vollmacht ausführlich mit der bevollmächtigten Person.
  • Ärzteversichert ergänzt Vorsorgedokumente durch passende Versicherungen (z.B. Pflegezusatzversicherung).

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →