Einen Pflegegrad zu beantragen ist der erste Schritt zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen. Das Verfahren ist geregelt, aber viele Angehörige kennen ihre Rechte nicht und erhalten einen zu niedrigen Pflegegrad. Ärzte können als Angehörige oder im Rahmen ihrer Praxis beratend tätig sein.
Hintergrund
Der Antrag auf Pflegegrad wird schriftlich bei der Pflegekasse gestellt. Anschließend kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu einem Hausbesuch und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen. Das Ergebnis bestimmt den Pflegegrad (1 bis 5) und damit die Höhe der Leistungen. Gegen einen ablehnenden oder zu niedrigen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Die Erfolgsquote von Widersprüchen ist erheblich: Gut dokumentierte Fälle haben bessere Chancen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, da Leistungen erst ab Antragstellung rückwirkend gezahlt werden können.
- Führen Sie vor dem Begutachtungstermin ein Pflegetagebuch, das alle täglichen Einschränkungen dokumentiert.
- Bitten Sie den behandelnden Arzt um einen schriftlichen ärztlichen Befundbericht für den Gutachter.
- Legen Sie bei zu niedrigem Pflegegrad umgehend Widerspruch ein und nutzen Sie dabei ärztliche Befundberichte.
- Ärzteversichert berät zu privaten Ergänzungsleistungen für alle Pflegegrade.
Quellen
- § 18 SGB XI Begutachtung Pflegegrad (Gesetze im Internet)
- Medizinischer Dienst: Pflegegradermittlung
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegegrade und Leistungen
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