Die Pflegereform betrifft Ärzte in doppelter Hinsicht: als Behandler von Pflegebedürftigen (veränderte Abrechnungsbedingungen) und als potenzielle Pflegebedürftige selbst (private Pflegevorsorge). Einen "besten Anbieter für Pflegereform" gibt es nicht, aber kluge Vorbereitung auf die Reformfolgen ist für Ärzte wichtig.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab (ca. 50 bis 75 % der tatsächlichen Kosten)
- Private Pflegezusatzversicherung für Ärzte ab dem 40. Lebensjahr empfehlenswert (monatlich ca. 30 bis 80 Euro)
- Abrechnungsänderungen durch Pflegereform 2026 betreffen besonders Hausärzte mit hohem Pflegepatientenanteil
Ausführliche Antwort
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 2026 reformiert und sieht eine schrittweise Erhöhung der Pflegeleistungen vor. Dennoch klafft zwischen Pflegeheimkosten (2.500 bis 4.500 Euro monatlich) und dem Leistungssatz der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (Pflegegrad 5: max. 2.005 Euro monatlich für vollstationäre Pflege) eine erhebliche Lücke. Diese Eigenanteile müssen aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Ärzte als potenzielle Pflegebedürftige sollten frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Staatlich geförderte Pflegepolicen (sogenannte Pflege-Bahr) bieten Monatsbeiträge ab ca. 15 Euro, haben aber niedrige Leistungen. Leistungsstarke private Pflegepolicen mit monatlichen Tagegeldleistungen von 100 bis 150 Euro kosten je nach Eintrittsalter (40 Jahre) ca. 50 bis 80 Euro monatlich.
Hausärzte mit hohem Anteil an Pflegepatienten sollten die Abrechnungsänderungen im EBM durch die KBV im Blick behalten: Die Pflegereform bringt neue GOP für geriatrisches Assessment und koordinierte Versorgung. Diese sollten aktiv abgerechnet werden, weil sie außerhalb des RLV vergütbar sind.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, die private Pflegevorsorge als Teil einer umfassenden Ruhestandsplanung zu betrachten. Wer mit 65 Jahren keine ausreichende Pflegevorsorge hat, riskiert im Pflegefall, dass das angesparte Vermögen aufgebraucht wird. Eine frühzeitige Absicherung ist deutlich kostengünstiger.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium – Pflegereform 2026
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Pflegeabrechnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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