Die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) ist als "Teilkaskoversicherung" konzipiert: Sie deckt nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten ab. Die entstehende Versorgungslücke müssen Pflegebedürftige und ihre Familien selbst finanzieren. Für Ärzte als gut verdienende Gruppe ist private Zusatzvorsorge besonders wichtig.

Hintergrund

Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege zwischen 316 Euro (Pflegegrad 1) und 1.995 Euro monatlich (Pflegegrad 5) als Sachleistung. In der stationären Pflege liegen die tatsächlichen Kosten oft bei 3.000 bis 5.000 Euro monatlich, während die Pflegeversicherung nur einen Teil abdeckt. Der Eigenanteil an stationären Pflegekosten ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung liegt 2025 bei 3,4 Prozent für Kinderlose.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Berechnen Sie Ihre persönliche Pflegelücke (Kosten minus Pflegeversicherungsleistungen).
  • Schließen Sie frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung ab, während Sie noch gesund sind.
  • Achten Sie auf das Prinzip der Nachhaltigkeit: Einmal abgeschlossene Verträge bieten lebenslangen Schutz.
  • Informieren Sie Ihre Patienten über die Pflegelücke und empfehlen Sie rechtzeitige Vorsorge.
  • Ärzteversichert vergleicht private Pflegezusatzversicherungen für alle Lebenslagen.

Quellen

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