Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist ein Tarifelement vieler PKV-Anbieter, das Versicherte belohnt, die in einem Jahr keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nehmen. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Anbieter und Tarif stark. Für Ärzte, die selten oder nie Arztleistungen benötigen, kann die BRE ein attraktiver Zusatznutzen sein, jedoch sollte sie nicht das alleinige Entscheidungskriterium bei der Tarifwahl sein.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die BRE kann ein bis drei Monatsbeiträge betragen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden
  • Viele PKV-Anbieter bieten gestaffelte BRE an: nach einem leistungsfreien Jahr ergibt sich die erste Erstattung, nach mehreren Jahren in Folge steigt der Betrag
  • Die BRE wird steuerlich als Beitragsminderung behandelt und mindert den abzugsfähigen Sonderausgabenbetrag

Ausführliche Antwort

Anbieter mit bekannt hoher BRE sind unter anderen ARAG, Debeka, DKV, Hallesche und SDK. Die Höhe der BRE allein ist aber kein ausreichendes Kriterium, da Tarife mit hoher BRE manchmal höhere Grundbeiträge aufweisen oder bei Inanspruchnahme von Leistungen die Rückerstattung für mehrere Jahre entfällt.

Für Ärzte, die aufgrund ihres Berufs und ihrer Gesundheitsbewusstheit wenig Arztleistungen in Anspruch nehmen, kann eine BRE über die Jahre einen erheblichen Betrag akkumulieren. Bei einem Monatsbeitrag von 700 Euro und dreifacher BRE wären das 2.100 Euro pro Jahr.

Zu beachten: Die BRE gilt nur für den Krankenversicherungsanteil, nicht für den Pflegeversicherungsanteil. Außerdem entfällt die BRE, wenn auch nur eine Rechnung eingereicht wurde. Ärzte sollten daher kleinere Arztleistungen selbst bezahlen, wenn die BRE den eingereichten Betrag übersteigt.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Eine hohe BRE allein macht einen PKV-Tarif nicht zum besten. Ärzteversichert analysiert das Gesamtpaket aus Leistungen, Beitrag, BRE und Beitragsstabilität und empfiehlt Ärzten die für ihre individuelle Situation optimale PKV-Lösung.

Quellen und weiterführende Informationen

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