PKV-Versicherte haben Anspruch auf Erstattung von Kur- und Rehabilitationsleistungen, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bedingungen variieren je nach Tarif und Versicherer erheblich.
Hintergrund
Die PKV erstattet Vorsorge- und Rehabilitationskuren, wenn sie medizinisch notwendig und von einem Arzt verordnet sind. Vorbeugende Kuren (Präventionskuren) werden von vielen Tarifen bis zu einem Jahresmaximum erstattet. Bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen übernimmt die PKV die Kosten analog zur normalen Krankenhausbehandlung, wenn eine Anschlussrehabilitation (AHB) nach einem stationären Aufenthalt erfolgt. Ambulante Kuren werden seltener erstattet und hängen stark vom individuellen Tarif ab.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Lassen Sie Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen immer ärztlich verordnen und vorab von der PKV genehmigen.
- Prüfen Sie Ihren Tarif auf Kur-Leistungen und eventuelle Jahresobergrenzen.
- Beachten Sie bei Auslandskuren besondere Einschränkungen vieler PKV-Tarife.
- Stellen Sie Anträge rechtzeitig, da Genehmigungsverfahren mehrere Wochen dauern können.
- Ärzteversichert hilft bei der Auswahl von PKV-Tarifen mit guten Rehabilitationsleistungen.
Quellen
- PKV-Verband: Kur und Rehabilitation
- Verbraucherzentrale: PKV und Kur
- Deutsche Rentenversicherung: Rehabilitation
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