PKV-versicherte Ärztinnen profitieren von einem umfangreicheren Leistungspaket rund um Schwangerschaft und Geburt als GKV-Versicherte. Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse und stationäre Entbindung werden in der Regel vollständig übernommen.
Hintergrund
Die PKV erstattet alle medizinisch notwendigen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen nach GOÄ ohne Einschränkungen. Im Gegensatz zur GKV können PKV-Versicherte mehr Ultraschalluntersuchungen und ein breiteres Spektrum an pränataler Diagnostik abrechnen. Geburtsvorbereitungskurse werden von vielen Tarifen als Präventionsleistung erstattet. Die Entbindung selbst wird als stationäre Behandlung mit Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer (je nach Tarif) übernommen.
Praktische Hinweise für Ärztinnen
- Prüfen Sie Ihren PKV-Tarif auf Leistungen zur Schwangerschaftsvorsorge und Geburtsvorbereitungskurse.
- Nutzen Sie alle PKV-fähigen Vorsorgeuntersuchungen, die über den GKV-Katalog hinausgehen.
- Beantragen Sie für die Entbindung das gewünschte Zimmer (Einzel/Doppel) rechtzeitig vorab.
- Als Ärztin: Prüfen Sie die Krankentagegeld-Situation für die Zeit nach der Geburt.
- Ärzteversichert berät zur optimalen PKV-Absicherung rund um Familienplanung.
Quellen
- PKV-Verband: Leistungen Schwangerschaft
- Bundesärztekammer: Mutterschaftsrichtlinien
- Stiftung Warentest: PKV und Schwangerschaft
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