Während der Elternzeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV, was Ärzte vor eine finanzielle Herausforderung stellen kann. Verschiedene Optionen helfen, die Beitragsbelastung während dieser Phase zu reduzieren.
Hintergrund
In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, aber die PKV läuft weiter. Der Arbeitgeberzuschuss (50 Prozent des Beitrags) entfällt. Manche PKV-Versicherer bieten Beitragspausen oder -senkungen während der Elternzeit an. Alternativ kann auf einen günstigeren Tarif innerhalb des Versicherers gewechselt werden. Die Selbstbeteiligung kann erhöht werden, um Beiträge zu senken. Bei sehr niedrigem Einkommen während der Elternzeit können einige Ärzte vorübergehend in die GKV wechseln.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Klären Sie frühzeitig mit Ihrem PKV-Versicherer, welche Möglichkeiten zur Beitragssenkung während der Elternzeit bestehen.
- Prüfen Sie einen temporären Wechsel in einen günstigeren Tarif mit höherer Selbstbeteiligung.
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über einen freiwilligen Arbeitgeberzuschuss während der Elternzeit.
- Planen Sie die Mehrkosten der PKV in Ihren Elternzeit-Finanzplan ein.
- Ärzteversichert berät zu PKV-Strategien für Ärzte in der Elternzeit.
Quellen
- PKV-Verband: PKV in der Elternzeit
- Verbraucherzentrale: Krankenversicherung in der Elternzeit
- Bundesministerium für Familie: Elterngeld und Elternzeit
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