Der PKV-Notlagentarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif für PKV-Versicherte, die ihre Beiträge über einen längeren Zeitraum nicht bezahlen können. Er gewährt nur Notfallversorgung, ist aber ein wichtiges Sicherheitsnetz.

Hintergrund

Der Notlagentarif nach § 153 VAG bietet nur Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie Mutterschaftsleistungen. Der Beitrag ist deutlich niedriger als im Normaltarif. In den Notlagentarif wird üblicherweise gewechselt, wenn Beiträge mehr als zwei Monate im Rückstand sind. Die Rückkehr in den Normaltarif ist möglich, wenn alle ausstehenden Beiträge (ohne aufgelaufene Zinsen) nachgezahlt werden. Für Ärzte ist dieser Tarif ein Notfallnetz, das durch frühzeitige Beratung und Tarifwechsel vermieden werden kann.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem PKV-Versicherer, wenn Sie Beitragsprobleme haben, bevor der Notlagentarif greift.
  • Nutzen Sie alle Möglichkeiten zur Beitragssenkung (Tarifwechsel, Selbstbeteiligung erhöhen) vor dem Notlagentarif.
  • Beachten Sie, dass Leistungen im Notlagentarif stark eingeschränkt sind und keine Zahnbehandlung einschließen.
  • Nach Beendigung des Rückstands können Sie sofort in den Normaltarif zurückwechseln.
  • Ärzteversichert hilft bei der Beitragsoptimierung, bevor es zum Notlagentarif kommt.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →