Der PKV-Standardtarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, in den ältere PKV-Versicherte ab 55 Jahren (oder unter bestimmten Bedingungen früher) wechseln können. Er bietet GKV-ähnliche Leistungen zu einem begrenzten Beitrag und ist eine Option für Ärzte mit finanziellen Engpässen im Rentenalter.

Hintergrund

Der Standardtarif nach § 257 SGB V wurde für ältere PKV-Versicherte eingeführt, die sich die regulären PKV-Beiträge nicht mehr leisten können. Die Leistungen entsprechen in etwa dem GKV-Niveau. Der Beitrag ist gesetzlich auf den durchschnittlichen GKV-Beitrag begrenzt. Voraussetzung ist ein Alter von mindestens 55 Jahren oder die Erfüllung anderer gesetzlicher Bedingungen. Der Standardtarif ist innerhalb des bestehenden PKV-Versicherers verfügbar. Ein Wechsel zurück in den Normaltarif ist nicht möglich.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie den Standardtarif nur als letzte Option, da er deutlich schlechtere Leistungen bietet.
  • Nutzen Sie zuerst alle anderen Möglichkeiten der Beitragssenkung (Tarifwechsel, BEB, Selbstbehalt).
  • Der Wechsel in den Standardtarif ist unwiderruflich: Bedenken Sie dies sorgfältig.
  • Konsultieren Sie vor dem Wechsel immer einen auf PKV spezialisierten Berater.
  • Ärzteversichert zeigt Alternativen zum Standardtarif auf, die Leistungen besser erhalten.

Quellen

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