Der PKV-Standardtarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, in den ältere PKV-Versicherte ab 55 Jahren (oder unter bestimmten Bedingungen früher) wechseln können. Er bietet GKV-ähnliche Leistungen zu einem begrenzten Beitrag und ist eine Option für Ärzte mit finanziellen Engpässen im Rentenalter.
Hintergrund
Der Standardtarif nach § 257 SGB V wurde für ältere PKV-Versicherte eingeführt, die sich die regulären PKV-Beiträge nicht mehr leisten können. Die Leistungen entsprechen in etwa dem GKV-Niveau. Der Beitrag ist gesetzlich auf den durchschnittlichen GKV-Beitrag begrenzt. Voraussetzung ist ein Alter von mindestens 55 Jahren oder die Erfüllung anderer gesetzlicher Bedingungen. Der Standardtarif ist innerhalb des bestehenden PKV-Versicherers verfügbar. Ein Wechsel zurück in den Normaltarif ist nicht möglich.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie den Standardtarif nur als letzte Option, da er deutlich schlechtere Leistungen bietet.
- Nutzen Sie zuerst alle anderen Möglichkeiten der Beitragssenkung (Tarifwechsel, BEB, Selbstbehalt).
- Der Wechsel in den Standardtarif ist unwiderruflich: Bedenken Sie dies sorgfältig.
- Konsultieren Sie vor dem Wechsel immer einen auf PKV spezialisierten Berater.
- Ärzteversichert zeigt Alternativen zum Standardtarif auf, die Leistungen besser erhalten.
Quellen
- § 257 SGB V Standardtarif (Gesetze im Internet)
- PKV-Verband: Standardtarif
- Verbraucherzentrale: PKV-Standardtarif
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