Der PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG ermöglicht es Versicherten, innerhalb desselben Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln. Dabei werden Altersrückstellungen übertragen und eine neue Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Für Ärzte ein wichtiges Instrument zur Beitragsoptimierung.
Hintergrund
Das Recht auf Tarifwechsel nach § 204 VVG ist gesetzlich garantiert. Der Versicherer muss den Wechsel in jeden Tarif ermöglichen, der mit dem aktuellen mindestens gleichwertig ist. Bei einem Wechsel in einen niedrigwertigeren Tarif können Einschränkungen gelten. Altersrückstellungen werden anteilig übertragen. Der Tarifwechsel kann zur Beitragssenkung genutzt werden (höhere Selbstbeteiligung, weniger Bausteine) oder zur Leistungsverbesserung (Upgrade zu besserem Tarif). Wichtig: Beim Wechsel in einen Tarif mit niedrigeren Leistungen können diese nicht wieder aufgestockt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Fordern Sie eine vollständige Übersicht aller verfügbaren Tarife Ihres Versicherers an.
- Vergleichen Sie Leistungsunterschiede sorgfältig, bevor Sie in einen günstigeren Tarif wechseln.
- Nutzen Sie den Tarifwechsel strategisch: In jungen Jahren günstigerer Tarif, im Alter bessere Leistungen.
- Lassen Sie den Tarifwechsel durch einen spezialisierten PKV-Makler begleiten.
- Ärzteversichert führt Tarifwechselanalysen für PKV-versicherte Ärzte durch.
Quellen
- § 204 VVG Tarifwechselrecht (Gesetze im Internet)
- PKV-Verband: Tarifwechsel
- Verbraucherzentrale: PKV-Tarifwechsel Rechte
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