Der interne PKV-Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers ist ein wichtiges Recht, das Ärzte zur Beitragsoptimierung nutzen können. Anders als ein externer Wechsel zu einem neuen Versicherer entfällt dabei die Gesundheitsprüfung.

Hintergrund

Beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben Altersrückstellungen vollständig beim Versicherer. Der Versicherte wechselt in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers. Dabei gelten folgende Besonderheiten: Beim Wechsel in einen gleichwertigen oder besseren Tarif müssen alle Leistungen angerechnet werden. Beim Wechsel in einen schlechteren Tarif kann der Versicherer Einschränkungen machen. Vorerkrankungen aus dem Bestandsvertrag werden anerkannt.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Fordern Sie zunächst eine vollständige Tarifübersicht Ihres PKV-Versicherers an.
  • Lassen Sie den Tarifvergleich durch einen unabhängigen Makler durchführen, der keine Provision vom Versicherer erhält.
  • Beachten Sie: Einmal in einen schlechteren Tarif gewechselt, ist ein Rückwechsel zu besserem Tarif möglich, aber je nach Versicherer eingeschränkt.
  • Nutzen Sie den internen Wechsel bevorzugt vor einem externen Versichererwechsel.
  • Ärzteversichert berät zu internen Tarifwechseloptionen bei allen großen PKV-Versicherern.

Quellen

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