GKV-Kassen sind gesetzlich verpflichtet, Präventionsleistungen zu bezuschussen, unterscheiden sich aber erheblich darin, wie großzügig und unbürokratisch diese Erstattungen ausfallen. Wer als Arzt in der GKV versichert ist oder GKV-Patienten zu Präventionsangeboten berät, sollte wissen, welche Kassen besonders attraktive Leistungen bieten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesetzliche Krankenkassen sind nach § 20 SGB V verpflichtet, Präventionskurse zu bezuschussen
- Der Bezuschussungsbetrag variiert von 75 bis 200 Euro pro Kurs je nach Kasse
- Kassen wie die TK, Barmer und AOK Plus gelten als besonders großzügig bei Erstattungen von Fitnesskursen, Ernährungs- und Stressmanagementprogrammen
Ausführliche Antwort
Das gesetzliche Minimum nach § 20 SGB V liegt bei 75 Euro je Kurs, viele Kassen zahlen jedoch deutlich mehr. Die Techniker Krankenkasse (TK) erstattet bis zu 150 Euro pro zertifiziertem Präventionskurs und ermöglicht mehrere Kurse pro Jahr. Die Barmer und einige Betriebskrankenkassen bieten ähnlich großzügige Regelungen. Entscheidend ist, dass der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sein muss, damit eine Erstattung erfolgt.
Für Ärzte in der GKV ist außerdem relevant, dass viele Kassen Bonusprogramme (z. B. Gesundheitskonto) anbieten, über die Präventionsmaßnahmen wie Nichtraucherkurse, Rückenschulungen oder Stressmanagementkurse bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr erstattet werden. Wer die Kasse auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention auswählen möchte, sollte vor dem Wechsel die aktuellen Leistungsübersichten der Kassen auf deren Websites vergleichen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte in der GKV sollten gezielt prüfen, ob ihre Kasse Bonusprogramme mit Gesundheitskonten bietet, da diese teils 300 bis 500 Euro jährlich an Präventionsleistungen freischalten. Ärzteversichert berät auch zur optimalen Krankenversicherungswahl für Ärzte, die in der GKV verbleiben oder freiwillig in die GKV wechseln möchten.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Prävention
- Bundesgesundheitsministerium – SGB V Prävention
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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