Die Praxis-Nachfolgeplanung sollte idealerweise 5 bis 10 Jahre vor dem geplanten Ruhestand beginnen. Zuverlässige Unterstützung bieten Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen, spezialisierte Unternehmensberater und Plattformen wie arzt-boerse.de. Eine professionelle Praxisbewertung ist Grundlage für eine erfolgreiche Übergabe.
Hintergrund
Der Verkauf einer Arztpraxis umfasst mehrere Schritte: zunächst die betriebswirtschaftliche Bewertung, dann die Suche nach einem geeigneten Nachfolger, anschließend die Vertragsverhandlung und schließlich die Übergabe inklusive Einarbeitung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betreiben eigene Praxisbörsen und beraten zur Nachfolgeplanung in der vertragsärztlichen Versorgung. Steuerliche Aspekte spielen eine zentrale Rolle: Praxisveräußerungsgewinne können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem halben Steuersatz versteuert werden (§ 18 Abs. 3 EStG i.V.m. § 34 EStG). Eine rechtzeitige Einbindung von Steuerberater, Rechtsanwalt und ggf. Unternehmensberater ist unerlässlich. Die emotionale Komponente des Praxisabgabe wird oft unterschätzt: Viele Ärzte identifizieren sich stark mit ihrer Praxis.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Beginnen Sie die Nachfolgeplanung mindestens 5 Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt.
- Beauftragen Sie eine professionelle Praxisbewertung als Grundlage für Preisverhandlungen.
- Nutzen Sie die Praxisbörse Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung für die Nachfolgersuche.
- Klären Sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf mit einem spezialisierten Steuerberater.
- Planen Sie eine ausreichende Einarbeitungszeit für den Nachfolger ein.
- Ärzteversichert unterstützt bei der Anpassung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Praxisübergabe.
Quellen
- KBV: Praxisbörse und Nachfolge
- arzt-boerse.de: Praxisverkauf und Nachfolge
- Bundessteuerberaterkammer: Praxisverkauf Ärzte
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