Die Praxisabgabe ist eine der wichtigsten wirtschaftlichen Transaktionen im ärztlichen Leben. Ob Makler, KV-Vermittlungsbörse oder direkter Nachfolger, die Wahl des richtigen Weges beeinflusst Kaufpreis, Abwicklungsgeschwindigkeit und steuerliche Konsequenzen erheblich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kassenärztliche Vereinigungen betreiben kostenlose Praxisbörsen, über die Nachfolger gefunden werden können
- Private Praxismakler verlangen eine Provision von 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises, bieten aber aktive Vermarktung und Käufervorauswahl
- Der Praxiswert wird nach dem modifizierten Ertragswertverfahren berechnet und liegt für eine Hausarztpraxis typischerweise bei 50.000 bis 250.000 Euro
Ausführliche Antwort
Die Kassenärztliche Vereinigung ist für viele Praxisinhaber die erste Anlaufstelle, weil die KV-Praxisbörse kostenlos ist und Interessenten aus dem Niederlassungsbereich direkt angesprochen werden. Allerdings sind die Möglichkeiten der aktiven Vermarktung begrenzt. Private Praxismakler, die auf Arztpraxen spezialisiert sind, übernehmen die Bewertung, Vermarktung, Käufervorauswahl und Vertragsverhandlung, verlangen dafür aber eine Provision von 3 bis 5 Prozent des erzielten Kaufpreises.
Der Kaufpreis einer Praxis setzt sich aus materiellem Wert (Einrichtung, Geräte) und immateriellem Wert (Patientenstamm, Goodwill) zusammen. Der Goodwill beträgt häufig 50 bis 80 Prozent des Gesamtpreises und wird durch den zukünftigen Ertrag der Praxis berechnet. Steuerlich ist der Praxisverkaufsgewinn unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt: Ärzte über 55 Jahre können einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro nutzen und den Veräußerungsgewinn mit dem halben Steuersatz versteuern.
Worauf Ärzte bei der Praxisabgabe besonders achten sollten
Während und nach der Praxisabgabe bestehen Nachhaftungsrisiken aus der bisherigen Behandlungstätigkeit, die teils Jahre nach der Abgabe geltend gemacht werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Nachhaftungsversicherung der Berufshaftpflicht auch nach der Praxisabgabe für mindestens 5 bis 10 Jahre aufrechtzuerhalten.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisbörse und Nachfolgevermittlung
- Bundesärztekammer – Praxisabgabe und -übergabe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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