Eine professionelle Praxisbewertung ist die Grundlage für jeden Praxisverkauf oder jede Praxisübergabe. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt das modifizierte Ertragswertverfahren. Spezialisierte Unternehmensberater und Steuerberater mit Erfahrung im Heilberufswesen führen solche Bewertungen durch.
Hintergrund
Für die Bewertung von Arztpraxen existieren drei Hauptmethoden: Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert anhand der zukünftig erwarteten Überschüsse. Das Substanzwertverfahren bewertet das materielles Vermögen (Einrichtung, Geräte). Das von der KBV empfohlene modifizierte Ertragswertverfahren kombiniert beide Ansätze und berücksichtigt einen individuellen Unternehmerlohn sowie einen kalkulatorischen Zinssatz. Für die Praxisbewertung werden in der Regel die Einnahmenüberschussrechnungen der letzten drei bis fünf Jahre herangezogen. Immaterielle Werte wie Patientenstamm, Lage, Ruf und Spezialisierung fließen ebenfalls ein. Eine Bewertung durch einen unabhängigen Dritten ist für beide Parteien (Verkäufer und Käufer) sinnvoll. Kosten für eine professionelle Praxisbewertung liegen je nach Praxisgröße zwischen 1.500 und 5.000 Euro.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Lassen Sie die Praxisbewertung von einem neutralen, spezialisierten Gutachter durchführen.
- Nutzen Sie das modifizierte Ertragswertverfahren der KBV als anerkannte Standardmethode.
- Stellen Sie alle relevanten betriebswirtschaftlichen Unterlagen der letzten fünf Jahre zusammen.
- Berücksichtigen Sie in der Bewertung auch außerbilanzielle Werte wie Patientenstamm und Standortqualität.
- Planen Sie die Bewertungskosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung ein.
- Ärzteversichert empfiehlt auf Heilberufe spezialisierte Berater für eine marktgerechte Praxisbewertung.
Quellen
- KBV: Praxisbewertung und Niederlassung
- Bundesärztekammer: Praxisbewertung Leitfaden
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Praxiskauf und Bewertung
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